Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1
Geltung der AGB
 
1. Texterbande bietet Texten als Dienstleistung für Auftraggeber jeder Art an. Texterbande führt diese Textdienstleistungen nicht nur selber aus, sondern lässt sie auch von ihren beauftragten, unabhängigen Fachpersonen (von Texterinnen und Textern) ausführen. In jedem Fall gilt die abgeschlossene Vertragsbeziehung allerdings ausschliesslich zwischen dem Kunden/der Kundin und Texterbande – und nie direkt zur jeweiligen Fachperson.
 
2. Diese AGB gelten als Grundlage für jegliche Dienstleistungen von Texterbande. Mit jeder Auftragserteilung durch den Kunden/die Kundin an Texterbande gelten diese AGB als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
 
3. Texterbande hat jederzeit das Recht, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
 
4. Bestehen zusätzlich zum geschlossenen Vertrag Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen oder soll der geschlossene Vertrag ergänzt oder verändert werden, muss dies in schriftlicher Form geschehen.
 
§ 2
Vertrag
 
1. Texterbande bietet dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die Möglichkeit, Textmaterial online zu bestellen. Das Textmaterial wird in erster Ausführung auf Grundlage der vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen erstellt und innerhalb des gewünschten Lieferzeitraums per E-Mail an den Auftraggeber/die Auftraggeberin gesendet.
 
2. Die Preisberechnung erfolgt basierend auf Textmaterialumfang und gewünschter Lieferzeit. Texterbande hat das ausdrückliche Recht, auch nach Vertragsabschluss den Preis der Textdienstleistung dem tatsächlichen Aufwand anzupassen.
 
3. Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin schickt Texterbande innerhalb von maximal 48 Stunden einen Kostenvoranschlag im PDF-Format, der den vorher digital übermittelten Textauftrag widerspiegelt.
 
4. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Kostenvoranschlag annimmt und dies Texterbande schriftlich mitteilt.
 
5. Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin beginnt Texterbande mit der Kreation/der Bearbeitung des Textmaterials. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt beginnt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist zu laufen.
 
§ 3
Leistungsumfang/Nutzungsrechte
 
1. Texterbande verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin in Auftrag gegebenen Text so zu verfassen und/oder zu bearbeiten, dass er sprachlich wie fachlich korrekt ist.
 
2. Sollten beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin eigens individuelle Fachterminologien bestehen, die Texterbande bei der Erstellung des Textmaterials berücksichtigen muss, kann dies nur nach entsprechender Vereinbarung vor Erstellung und Absendung des Kostenvoranschlags und Schliessung des Vertrags erfolgen. Die besagten Unterlagen (z.B Tone of Voice Guidelines, Stilvorgaben oder spezifisches Unternehmensvokabular) müssen Texterbande bei Auftragserteilung vollständig zur Verfügung gestellt werden.
 
3. Texterbande bearbeitet ausschliesslich Texte. Sollte der zu überarbeitende Textkörper auch Bilder enthalten, kann Texterbande den Auftrag zurückweisen. Zurückweisung kann auch bei Texten mit strafbaren und/oder sittenwidrigen Inhalten drohen. Zudem kann Texterbande den Auftrag zurückweisen, wenn die Bearbeitung des Textes unzumutbar ist – insbesondere aufgrund hoher Schwierigkeitsgrade und/oder des Umfangs der Textvorlage, die die Bearbeitung des Textes in der vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin gewünschten Lieferfrist in angemessener Qualität verunmöglicht. Im Falle einer Zurückweisung informiert Texterbande den Auftraggeber/die Auftraggeberin so schnell wie möglich, der Vergütungsanspruch entfällt mit dieser Information.
 
4. Sollte ein Text durch die Bearbeitung einer von Texterbande beauftragten Fachperson urheberrechtlichen Schutz erlangen, sagt Texterbande dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu, dass er/sie in gesetzlich zulässigem Rahmen die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Darin eingeschlossen sind das Recht zur Änderung und das Recht zur Weitergabe an Dritte.
 
§ 4
Textabnahme/Rügepflicht
 
1. Ist der Text durch Texterbande fertig erstellt/bearbeitet, sendet Texterbande den Text entweder per E-Mail oder via Download-Link zum Auftraggeber/zur Auftraggeberin. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat dafür zu sorgen, dass er/sie das Textmaterial sofort auf die eigene Festplatte speichert bzw. via Download-Link herunterlädt.
 
2. Das erstellte/bearbeitete Textmaterial kann von Texterbande auf Wunsch auch anderweitig an den Auftraggeber/die Auftraggeberin versandt werden – z.B. per Post. Dies erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung (siehe Ziffer 1.4)
 
3. Texterbande kann eine Vorauszahlung bzw. eine Bürgschaftserklärung einer Bank voraussetzen, bevor das erstellte/bearbeitet Textmaterial zur Verfügung gestellt wird.
 
4. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat das bereitgestellte Textmaterial sofort nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Mängel sind sofort nach Download bzw. nach Öffnen der E-Mail schriftlich an Texterbande zu melden. Erfolgt diese schriftliche Rüge nicht spätestens innerhalb von 5 Wochentagen nach Versand des Textmaterials/des Download-Links, gilt die Bearbeitung durch Texterbande als vertragsgemäss erbracht.
 
5. Texterbande trägt die Verantwortung für Datenverlust bis zum Zeitpunkt des Downloads/der Speicherung des Textmaterials auf der Festplatte des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Er/sie wiederum ist für die Übertragung via Download-Link bzw. die funktionale Verbindung zum E-Mail-Server selbst verantwortlich, Texterbande wird hierfür von jeglicher Haftung freigestellt. Wurden anderen Versandformen vereinbart, geht die Verantwortung für Datenverlust erst mit jenem Augenblick an den Auftraggeber/die Auftraggeberin über, in dem der erstellte/bearbeitete Text an den überstellenden Service (z.B. Post) übergeben wird.
 
§ 5
Anpassungen und Korrekturen
 
1. Wurden Mängel gerügt (siehe Ziffer 4.4) und es wurden für die weiteren Bearbeitungen keine Anforderungen vereinbart, muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin Texterbande eine angemessene Frist für diese Anpassungen und Korrekturen setzen. Diese können nicht von der vertraglich vereinbarten Betragssumme gedeckt werden, wenn die gerügten Mängel durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin selbst verursacht worden sind, z.B. durch fehlerhafte Informationen.
 
2. Verstreicht die gesetzte Frist ohne dass die gerügten Mängel durch Texterbande angepasst oder korrigiert wurden, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin verlangen, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird.
 
3. Mindern die gerügten Mängel den Wert oder die Tauglichkeit des Textmaterials nur unwesentlich, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.
 
4. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin muss in jenem Fall keine Frist zur Anpassung und Korrektur setzen, wenn er vor Vertragsabschluss schriftlich erklärt hat, dass das in Auftrag gegebene Textmaterial nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist für ihn nutzlos wird.
 
§ 6
Vergütung/Zahlungsbedingungen
 
1. Texterbande stellt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die Textdienstleistungen zum vereinbarten Preis in Rechnung. Rechnungen von Texterbande haben üblicherweise PDF-Format und werden via E-Mail oder Download-Link zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann diese Zahlungen nur in Schweizer Franken und anhand der von Texterbande angebotenen Zahlungsverfahren leisten.
 
2. Mit Rechnungsstellung werden die anfallenden Beträge ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug hat Texterbande das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Kann Texterbande einen höheren Verzugsschaden nachweisen, hat Texterbande das Recht, diesen beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin geltend zu machen.
 
§ 7
Kündigung
 
1. Bis der Textauftrag fertiggestellt wurde, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin den zugehörigen Auftrag jederzeit schriftlich kündigen.
 
2. Kündigt der Auftraggeber/die Auftraggeberin den erteilten Auftrag vor dessen Fertigstellung schriftlich, muss er/sie jene Kosten tragen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bei Texterbande entstanden sind. Mindestens beträgt dieser Kostenerstattungsanspruch aber 50% des Auftragswertes.
 
3. Hat Texterbande vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bei Vertragsabschluss Informationen und/oder Daten erhalten oder sollte der erstellte/bearbeitete Text bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits als Datei vorliegen, verbleiben diese Informationen und Daten bei Texterbande und werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin gelöscht.
 
§ 8
Haftung/Haftungsbeschränkungen
 
1. Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegenüber Texterbande sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Falle ausgeschlossen.
 
2. Texterbande haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse (insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber).
 
3. Texterbande haftet für Schäden, die dem Auftraggeber/der Auftraggeberin durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Texterbande, durch fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten oder durch von Texterbande verschuldeten Untergang von Texten entstanden sind, in jedem Fall begrenzt. Die Haftung ist auf CHF 250 pro Seite beschränkt und kann den Maximalbetrag von CHF 10‘000 nicht übersteigen.
 
§ 9
Gewährleistungsausschluss
 
Texterbande kann keine Gewähr dafür abgeben, dass die gelieferte Textdienstleistung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin geeignet ist. Insbesondere im Falle einer Veröffentlichung des von Texterbande gelieferten Textmaterials und/oder deren Verwendung für Werbezwecke. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit trägt allein der Auftraggeber/die Auftraggeberin.
 
§ 10
Geheimhaltung/Viren/Datenschutz
 
1. Texterbande bemüht sich, mittels Technik auf dem neuesten Stand die Vertraulichkeit der übermittelten Texte zu wahren. Aufgrund der Verwendung von elektronischer Kommunikation (E-Mail, Online-Formulare etc.) kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit jedoch nicht garantiert werden.
 
2. Texterbande prüft die elektronische Kommunikation mittels Technik auf dem neuesten Stand auf Viren und andere Malware. Dennoch weist Texterbande den Auftraggeber/die Auftraggeberin dezidiert darauf hin, dass ein Restrisiko trotz der gebotenen Sorgfalt bestehen bleibt.
 
3. Personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergebende Aufgaben werden von Texterbande maschinell verarbeitet.
 
4. Zieht Texterbande zur Auftragserfüllung, Dateispeicherung, Dateiübermittlung oder Problembehebung die Dienste von Drittparteien hinzu, ist Texterbande ausdrücklich dazu berechtigt, die minimal benötigten Daten zu Inhalten und teilnehmenden Personen und Unternehmen unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offenzulegen.
 
5. Texterbande hält an dieser Stelle fest, dass alle mit dem jeweiligen Auftrag bedachten Personen zu strenger Geheimhaltung verpflichtet worden sind und den Datenschutz rigoros einhalten. Zudem hat Texterbande alle technischen wie organisatorischen Massnahmen getroffen, um den Vorgaben des Datenschutzgesetzes zu genügen.
 
§ 11
Abwerbungsverbot
 
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Erfüllung des Vertrags keine bei Texterbande tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Texterbande anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, eine Konventionalstrafe von CHF 20'000 zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.

§ 12
Referenzrecht
 
Die Texterbande behält sich das Recht vor, erarbeitete und umgearbeitete Texte und Konzepte als Referenzen auf den eigenen Kanälen zum Zweck der Eigenwerbung zu präsentieren. Whitelabel-Abkommen und Nichtnennungen müssen in schriftlicher Form verabredet werden, um Gültigkeit zu erlangen.
 
§ 13
Abschliessende Bestimmungen
 
1. Zusatzleistungen, die über das Texterbande-Leistungsangebot von Textdienstleistungen hinausgehen, werden gesondert vereinbart und unterliegen nicht diesen AGB.
 
2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Texterbande in St. Gallen SG, Schweiz.
 
3. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
 
5. Der alleinige Gerichtsstand für Streitigkeiten und Ansprüchen aller Art, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis zwischen Texterbande und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin stehen, ist St. Gallen SG, Schweiz.
 
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

§ 14
Ergänzungen zum BLACK FRIDAY ANGEBOT 2023 / SPARKETING 2024

Mit dem Erwerb eines rabattierten Stundenpaketes erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden für die Dienstleistungen Konzeption und Copywriting. 

Die Stundenpakete werden zum Black Friday Sale 2023/Sparketing 2024 erworben und vollständig bezahlt. Die Dienstleistungen Konzeption und Copywriting können im Geschäftsjahr 2024 (1.1.2024 bis 31.12.2024) in Anspruch genommen werden. Sollte am 31.12.2024 noch ein Stundenguthaben bestehen, können maximal 10% vom ursprünglich gekauften Paket ins folgende Geschäftsjahr mitgenommen werden. 

Nach erfolgreichem Erwerb eines oder mehrerer Stundenpakete erfolgt die Textbestellung über unser Briefingformular auf www.texterbande.ch.  Wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber unser Briefingformular absendet, erhält sie/er innerhalb von 24 Stunden unseren Kostenvoranschlag (KV). Ab der schriftlichen Zusage läuft die Zeit. Üblicherweise liefern wir innerhalb von sieben Werktagen nach dem Kick-Off Call. Wir können Aufträge aber auch vorziehen, wofür sogenannte  Expresszuschläge anfallen:

Textlieferung in 3 Tagen: Auftragswert plus 30 % (1 Textstunde = 1,3 Arbeitsstunden Abzug)

Textlieferung in 48 Stunden: Auftragswert plus 60 % (1 Textstunde = 1,6 Arbeitsstunden Abzug)

Textlieferung in 24 Stunden: Auftragswert plus 80 % (1 Textstunde = 1,8 Arbeitsstunden Abzug)

Beispiele:
Kundin benötigt 10 Stunden Textarbeit, geliefert innerhalb von 14 Tagen.
Wir arbeiten 10 Stunden und ziehen 10 Stunden vom Stundenpaket ab.

Kunde benötigt 10 Stunden Textarbeit, geliefert innerhalb von 3 Tagen.
Wir arbeiten 10 Stunden und ziehen 13 Stunden vom Stundenpaket ab.

Kundin benötigt 10 Stunden Textarbeit, geliefert innerhalb von 48 Stunden.
Wir arbeiten 10 Stunden und ziehen 16 Stunden vom Stundenpaket ab.

Kunde benötigt 10 Stunden Textarbeit, geliefert innerhalb von 24 Stunden.
Wir arbeiten 10 Stunden und ziehen 18 Stunden vom Stundenpaket ab.

Wichtig: Die Stundenpakete können nicht storniert werden. Ein Rücktritt vom durch die Bezahlung des Stundenpakets/der Stundenpakete etablierten Vertrags ist nicht möglich.


Du bist ganz unten angekommen.
Fühlt sich irgendwie gut an, oder?

kontakt@texterbande.ch
+41 71 589 58 56


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